Verfahrenslotse

Väterlotse
Der Verfahrenslotse ist eine neu eingeführte Anlaufstelle im Jugendamt, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) geschaffen wurde. Seine Hauptaufgabe besteht darin, junge Menschen sowie deren Angehörige zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, insbesondere wenn es um die Beantragung von Eingliederungshilfe aufgrund einer (drohenden) Behinderung geht.
Der Verfahrenslotse wurde ins Leben gerufen, um die oft komplexen Verfahren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Viele Familien stehen vor Herausforderungen, wenn es darum geht, die richtigen Hilfsangebote zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Der Verfahrenslotse bietet hier eine wichtige Unterstützung, indem er die Betroffenen durch den gesamten Prozess begleiten kann, Informationen bereitstellt und die Koordination zwischen verschiedenen Fachstellen unterstützt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass junge Menschen die benötigte Hilfe erhalten und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Individuelle Bedarfsanalyse: Ermittlung der spezifischen Bedürfnisse des jungen Menschen und seiner Familie, um passende Hilfen zu finden.

Beraten und Informieren: Bereitstellung von Informationen über die verschiedenen Hilfsangebote und Leistungen der Eingliederungshilfe.

Unterstützung bei der Antragstellung: Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen und der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.

Koordination: Vermittlung zwischen den verschiedenen Fachbereichen, Institutionen und Dienstleistern.

Begleitung im Verfahren: Unterstützung während des gesamten Prozesses, von der Antragstellung bis zur Umsetzung der Hilfen. Auf Wunsch können Termine begleitet werden.
Nachhaltige Unterstützung: Beratung auch während bereits gewährter Hilfen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung weiterhin den Bedürfnissen entspricht.
 
Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, für die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) Behinderung in Frage kommen,
und deren Angehörige
Sozialgesetzbuch VIII §10b
Anspruch auf Unterstützung und Begleitung
Nach § 10b Abs. 1 S. 1SGB VIII haben junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen, oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen, Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen.
Beraten werden kann telefonisch, im Austausch per Email, bei einem Hausbesuch oder in der Beratungsstelle am Sandeldamm 21, 63450 Hanau.

E-Mail: verfahrenslotse@hanau.de
Telefon: 06181/187530
Mobil: 0175 7282767